Allgemeine Geschäftsbedingungen
Speedpoint GmbH · Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Speedpoint GmbH, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt (nachfolgend „Speedpoint") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Speedpoint stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von Speedpoint sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(2) Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistung ist die Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten Leistungsbeschreibungen, Datenblätter und Spezifikationen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und – sofern nicht anders vereinbart – ab Werk (EXW Incoterms 2020), ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und Installation.
(2) Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
§ 4 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von Speedpoint nicht zu vertretende Leistungshindernisse (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe bei Vorlieferanten) verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Speedpoint. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; er tritt Speedpoint bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherungshalber ab.
§ 6 Gewährleistung
(1) Für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsangabe dar.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind (insb. §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2, 478 BGB).
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
§ 7 Haftung
(1) Speedpoint haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Speedpoint ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Fragen zu den Vertragsbedingungen kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite.
